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folgendes rechtliches Problem.
Ein Freiberufler hat einen Auftrag ausgeführt. Zahlungsfrist ein Monat. Rechnungsdatum 22.06.2002. am 30.07.2002 erhalten wir ein Schreiben vom Rechtsanwalt. androhung eines gerichtlichen Verfahrens und einer Kostennote von 500 €. Ist dies zulässig? Ist eine Mahnung erforderlich. ab wann kann eine Rechnungsbetrag juristisch eingefordert werden. Ist solch eine Kostennote vom Rechtsanwalt überhaupt zu bezahlen.
Helft mir, denn ich kann bald Sozialhilfe beantragen!!!!
Soviel zum Unternehertum in Deutschland!
Der Auftraggeber der freiberuflerin hat übrigens noch nicht bezahlt.
 
aus der Diskussion: Freiberufler
Autor (Datum des Eintrages): Boersenguruauswuppertal  (30.07.02 09:59:26)
Beitrag: 1 von 28 (ID:6998357)
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