Danke Nataly für den Tip, generell ging es mir grundsätzlich um die Frage, ob gemahnt werden muß oder die Zahlungsbedingungen maßgebend sind und ab Fälligkeit juristisch vorgegangen werden kann mit entsprechend hohen Gebührennoten der Rechtsanwälte. Muß ich vorher noch mit letzter Zahlungsforderung warnen oder kann ich bei Zahlungsverzug direkt juristisch vorgehen? Da ich gesehen habe, daß Du ziemlich fit bist, bitte ich Dich um Beantwortung meiner Frage zu den Fahrtkosten. Vielen Dank nataly. Dieter |
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aus der Diskussion: | Freiberufler |
Autor (Datum des Eintrages): | Boersenguruauswuppertal (30.07.02 13:08:19) |
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