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@nataly
Hi,
ich muß als Leiter Rechnungswesen diesen Fall würdigen bzw. unseren Rechtsanwalt einschalten.
Eine Freiberuflerin des Unternehmens hat ein Projekt. Monatlich erstellt sie ihre Rechnung. Da der Kunde jedoch nicht zahlt, haben wir die Zahlungen aufgrund Liquiditätsengpass nach vorne geschoben. Dei rechnung für Mai wurde angemahnt und es gab auch eine letzte Zahlungsaufforderung. Die Rechnung für Juni wurde nicht angemahnt. Am 10 Juli erhielten wir das Rechtsanwaltsschreiben mit 2 Kostennoten für die Mai ssowie für die noch nicht angemahnte Juni-Rechnung.
Die Rechnung lautet von der Freiberuflerin: zahlbar sofort nach Erhalt netto.
wie siehst Du diesen Sachverhalt.
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Eine Bitte: Schau mal wegen den KFZ-Kosten.
Vielen Dank
 
aus der Diskussion: Freiberufler
Autor (Datum des Eintrages): Boersenguruauswuppertal  (30.07.02 13:33:05)
Beitrag: 16 von 28 (ID:7000471)
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