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Armer Edmund :cry: :

dpa

Stoiber-Wahlplakat muss weichen
Notizen

Die CDU-Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Mitte darf in ihrem Wintergarten nicht länger mit einem riesigen Plakat für Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) werben: Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem Bezirksamt Mitte Recht, das unter Berufung auf die Bauordnung ein Abhängen des 300 Quadratmeter großen Transparents gefordert hatte (Az. VG 19 A 214.02).

Ein Antrag der CDU auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurde abgelehnt, teilte das Gericht am 21. Mai mit. Im Dezember 2001 hatte die Kammer bereits der SPD untersagt, überdimensionale Poster an ihrer Wahlkampfzentrale anzubringen.

Für Werbeanlagen benötigten Parteien außerhalb der Wahlkampfzeit eine Baugenehmigung, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die CDU habe eine solche Genehmigung nicht eingeholt. Das riesige Stoiber-Plakat dränge die Fassade zurück und wirke verunstaltend im Sinne des Bauordnungsrechts. Die CDU-Bundesgeschäftsstelle hatte die Verfügungen des Bezirksamtes bisher nicht vollständig beachtet. Sie hatte die beanstandeten Plakate zwar abgenommen, aber anschließend durch neue ersetzt.

Die Parteien dürfen nach dem Gerichtsbeschluss nur während der Dauer des Wahlkampfes - sieben Wochen vor und eine Woche nach dem 22. September - großformatige Plakate an ihren Häusern in Berlin-Mitte aufhängen.
 
aus der Diskussion: Für den kreativen, politisch-bewussten User
Autor (Datum des Eintrages): AdHick  (30.07.02 13:44:44)
Beitrag: 18 von 32 (ID:7000574)
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