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Das verstehe ich nicht. Durch die Führung des Fahrtenbuches will ich doch erreichen, daß der Privatanteil geringer ausfällt. Die 50/50 regel gilt doch für die umsatzsteuerliche Betrachtung. Deswegen gibt es doch keinen umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch. Noch komplizierter wird es damm beim verkauf eines PKW´s. Wer kann da noch diese Dinge durchschauen. Eigentlich nur noch mit viel Spiritus im Kopf oder?
 
aus der Diskussion: Horcht auf Ihr Steuerexperten aus nah und fern!
Autor (Datum des Eintrages): Boersenguruauswuppertal  (30.07.02 15:07:02)
Beitrag: 5 von 7 (ID:7001345)
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