Das verstehe ich nicht. Durch die Führung des Fahrtenbuches will ich doch erreichen, daß der Privatanteil geringer ausfällt. Die 50/50 regel gilt doch für die umsatzsteuerliche Betrachtung. Deswegen gibt es doch keinen umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch. Noch komplizierter wird es damm beim verkauf eines PKW´s. Wer kann da noch diese Dinge durchschauen. Eigentlich nur noch mit viel Spiritus im Kopf oder? |
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aus der Diskussion: | Horcht auf Ihr Steuerexperten aus nah und fern! |
Autor (Datum des Eintrages): | Boersenguruauswuppertal (30.07.02 15:07:02) |
Beitrag: | 5 von 7 (ID:7001345) |
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