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Na, ich probiere es mal:

Denk´ dir den Fall mal andersrum: Zum Zeitpunkt der Fertigstellung beantragst du Eigenheimzulage für ein Kind, später kommt ein zweites dazu (wie das geht erkläre ich jetzt hier nicht!), bekommst du dann für das zweite Eigenheimzulage??

Klar, bekommst du. Ab dem Zeitpunkt da es zu deinem Haushalt gehört, bis zum Ende der Laufzeit der Eigenheimzulage. (Wir haben 1997 gebaut, bekamen Eigenheimzulage, incl der Zulage für ein Kind. 1999 wurde das zweite geboren, seitdem gibt es Eigenheimzulage für zwei Kinder)

Folglich müßte es in deinem Fall so sein: mit dem Auszug aus deinem Haushalt verliehrst du den Anspruch auf Eigenheimzulage.

Gruß
Germeringer
 
aus der Diskussion: Horcht auf Ihr Steuerexperten von nah und fern!!!
Autor (Datum des Eintrages): Germeringer  (30.07.02 15:24:59)
Beitrag: 6 von 10 (ID:7001497)
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