Umsatzsteuer und Ertragsteuer haben nicht viel miteinander zu tun. Deshalb können die anzusetzenden Werte für jede dieser Steuerarten voneinander abweichen. Für Dich: Umsatzsteuer: Keine Änderung, es verbleibt beim 50%-Vorsteuerabzug. Einkommensteuer: Deine Privatnutzung wird als Gewinnerhöhung wieder hinzugerechnet (20%), OHNE die USt zu beeinflussen (umsatzsteuerfreies Ertragskonto). Um die Sache umsatzsteuerlich noch komplizierter zu machen: Wenn Du Deinen PKW mit 50%-Vorsteuerabzug verkaufst, ist das voll umsatzsteuerpflichtig. Passiert das innerhalb von 5 Jahren nach Anschaffung, kannst Du nachträglich noch zeitanteilig einen Vorsteuerabzug aus den bislang nicht abgezogenen Vorsteuern vornehmen (§15a UStG - lustige Vorschrift) Gruß Steuertip |
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aus der Diskussion: | Horcht auf Ihr Steuerexperten aus nah und fern! |
Autor (Datum des Eintrages): | Steuertip (30.07.02 15:25:33) |
Beitrag: | 6 von 7 (ID:7001502) |
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