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Umsatzsteuer und Ertragsteuer haben nicht viel miteinander zu tun. Deshalb können die anzusetzenden Werte für jede dieser Steuerarten voneinander abweichen.
Für Dich:
Umsatzsteuer: Keine Änderung, es verbleibt beim 50%-Vorsteuerabzug.
Einkommensteuer: Deine Privatnutzung wird als Gewinnerhöhung wieder hinzugerechnet (20%), OHNE die USt zu beeinflussen (umsatzsteuerfreies Ertragskonto).
Um die Sache umsatzsteuerlich noch komplizierter zu machen: Wenn Du Deinen PKW mit 50%-Vorsteuerabzug verkaufst, ist das voll umsatzsteuerpflichtig. Passiert das innerhalb von 5 Jahren nach Anschaffung, kannst Du nachträglich noch zeitanteilig einen Vorsteuerabzug aus den bislang nicht abgezogenen Vorsteuern vornehmen (§15a UStG - lustige Vorschrift)
Gruß
Steuertip
 
aus der Diskussion: Horcht auf Ihr Steuerexperten aus nah und fern!
Autor (Datum des Eintrages): Steuertip  (30.07.02 15:25:33)
Beitrag: 6 von 7 (ID:7001502)
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