Bravo Rainer6767 in #32 Wenn Kinderlose tatsächlich für die Rentenversicherung so schädlich sind, dann schmeißt sie doch einfach raus. Keine Beiträge mehr, dafür auch keine Leistungen. Die Befürworter (manchmal auch Krakeeler) der Theorie von den schmarotzenden Kinderlosen (im schlimmsten Fall auch noch Doppelverdiener!) wären sehr schnell in ausgesprochener Katerstimmung, wenn wir Milchkühe der Nation als Finanzierer hier ausfielen. Ich würde sogar noch weiter gehen: Auflösung der gesetzlichen Rentenversicherung auf kurze bis mittlere Sicht. Der Gesetzgeber definiert lediglich gewisse Mindestkriterien, die eine private Rentenversicherung (oder wie die auch immer heißen mag) aufweisen muß und dann wird jeder Arbeitnehmer und Selbständige verpflichtet, sich aus dem Anbieterpool eine ihm genehme auszusuchen, ähnlich der Versicherung von KFZs ( also gänzlich ohne Versicherung für Schlauberger, mit dem "Risiko", hinterher eben "Sozialfall" zu werden, is nücht). Wir hätten dann endlich, endlich die unsägliche Diskussion von "meinen Kindern und deiner Rente" vom Tisch, weil eben jeder für sich selbst sorgen muß; und ich bin überzeugt, daß diese Rente funktionieren würde, weil nicht jede Menge sachfremde Leistungen, sondern wirklich nur die jeweilige persönliche Altersvorsorge finanziert werden müßte und würde. Ich fürchte nur, daß es so weit nie kommen wird, da Papa Staat diese Beiträge gerne selber einnimmt, um sie als Verschiebemasse (weiterhin) zu benutzen. Leute, die schon 20 oder noch mehr Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hätten, könnten natürlich mit einem "Rausschmiß" aus dieser ihre neue private Versicherung wahrscheinlich nicht mehr in den verbleibenden Jahren ihrer Erwerbstätigkeit sichern. Hierzu müßten dann irgendwelche Übergangsmodelle greifen, insofern meine obige Einschränkung der Auflösung der GRV auf kurze bis mittlere Sicht. micska |
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aus der Diskussion: | Kinderlose nur noch halbe Rente! |
Autor (Datum des Eintrages): | micska (30.07.02 15:54:59) |
Beitrag: | 46 von 72 (ID:7001742) |
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