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LG Hamburg
1998-08-21
324 O 98/97
Rechtsbereich/Normen: BGB, StGB
Einstellung in die Datenbank: 1998-08-30
Bearbeitet von: Anna Seelentag

Stasi-Behauptungen über Gysi

Der "Spiegel" darf nicht mehr behaupten, Gregor Gysi habe für die Stasi-Spionageabteilung gearbeitet und dort den Decknamen "IM Notar" geführt. Das Landgericht Hamburg begründete seine Entscheidung damit, daß der "Spiegel" seine Behauptungen nicht habe beweisen können.
 
aus der Diskussion: so, so, gysi hat`s nicht gewusst.
Autor (Datum des Eintrages): Guerilla Investor  (30.07.02 17:22:31)
Beitrag: 5 von 32 (ID:7002461)
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