LG Hamburg 1998-08-21 324 O 98/97 Rechtsbereich/Normen: BGB, StGB Einstellung in die Datenbank: 1998-08-30 Bearbeitet von: Anna Seelentag Stasi-Behauptungen über Gysi Der "Spiegel" darf nicht mehr behaupten, Gregor Gysi habe für die Stasi-Spionageabteilung gearbeitet und dort den Decknamen "IM Notar" geführt. Das Landgericht Hamburg begründete seine Entscheidung damit, daß der "Spiegel" seine Behauptungen nicht habe beweisen können. |
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aus der Diskussion: | so, so, gysi hat`s nicht gewusst. |
Autor (Datum des Eintrages): | Guerilla Investor (30.07.02 17:22:31) |
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