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@duschgel

ich bin zwar nur ein blöder maschinenbauer, aber ich kann dir sagen, dass sich bei deinem beispiel erstmal keiner bereichert hat.

erst wenn du deine gewinne oder verluste realisierst hat sich jemand bereichert. das bist du, wenn du gewinne realisierst und das ist irgendjemand anderes, wenn du verluste realisierst. den kannst du aber normalerweise nicht verklagen.

der buchwert ist zunächst nur ein fiktiver wert und hat (außer z.b. bei prüfung der kreditwürdigkeit) nichts zu sagen.

deine kaufkraft hast du jedenfalls erstmal in dem moment verloren, als du die aktie gekauft hattest. daher wirkt sich in deinem beispiel der kursverfall wahrscheinlich auch nicht auf dein konsumverhalten aus, solange du die aktie weiter hälst und an eine kurserholung glaubst.
 
aus der Diskussion: Erstaunlich, wie sich die Börse bisher hält...
Autor (Datum des Eintrages): triptäter  (31.07.02 23:30:05)
Beitrag: 23 von 36 (ID:7014054)
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