Fenster schließen  |  Fenster drucken

@ g.lady

Da Du mir über das Postfach eine Frage gesendet hast und dbzgl. mehrfach ähnliche Fragen an mich gestellt worden sind, antworte ich gleich hier im offenen Forum;)

Deine Frage lautete:

...Hallo WAD
wie übertrage ich meine Stimmrechte....


Meine Antwort:
Es gibt aber viele Informationseiten im Internet, die Du Dir
Zum Thema Stimmrecht entsprechend viel Infomaterial finden kannst.
Auf einer Internetseite fand ich folgende Inormation, die
Deine Frage im Grund genommen recht gut beantwortet.

Hauptversammlungen: Stimmrecht nutzen

Zu Ihren wichtigsten Rechten als Aktionär gehören das Rede- und das Stimmrecht auf der Hauptversammlung (HV):

Die Kosten für den Besuch der Hauptversammlung können Sie von der Steuer absetzen, auch in Jahren, in denen keine Dividende gezahlt wird. Das ist mittlerweile durch die Rechtsprechung gesichert. Der Einwand der Finanzverwaltung, Sie seien ja gar nicht an Ausschüttungen, sondern an Kursgewinnen interessiert, lassen die Gerichte nicht gelten.

Gezielte Weisungen an die Bank oder einen Dritten
Aber auch wenn Sie nicht zur HV fahren und dort selbst abstimmen, sollten Sie Ihre Stimme nicht unter den Tisch fallen lassen.

Fordern Sie rechtzeitig die entsprechenden Formblätter an.

Vor der HV erhalten Sie von Ihrer Bank ein Anschreiben, in dem Sie über die Tagesordnungspunkte der HV informiert werden. Die Bank teilt Ihnen dabei auch mit, wie sie abzustimmen gedenkt. Wenn Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie aktiv werden und der Bank eine gegenteilige Anweisung erteilen. Dann ist der Bankenvertreter auf der HV verpflichtet, entsprechend abzustimmen.
Zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten können Sie Ihrer Bank auch ganz konkrete Weisungen geben. Wenn Sie beispielsweise die Entlastung des Vorstands ablehnen wollen, weil der Ihrer Meinung nach schlechte Arbeit geleistet hat, sollten Sie Ihrer Bank dazu einen Auftrag erteilen.
Sie können aber auch einer Institution ( SdK oder DSW ) Ihre Stimme übertragen, die die Vertretung von Aktionärsinteressen geschäftsmäßig betreibt.
Der Vorteil: Sie bündeln dadurch Ihre Interessen mit denen vieler kleiner Privatanleger und können Ihrem Anliegen besser Gehör verschaffen.



Auch folgende Internetseite ist ineressant, wo steht:
http://216.239.51.100/search?q=cache:1uz2Q_Wv9W0C:www.koopiw…

Die Rolle der Aktionäre in der Aktiengesellschaft

Die Aktionäre sind als Gesamtheit die Eigentümer der Aktiengesellschaft. Jeder Aktionär hat den Anspruch" auf einen Teil des Eigenkapitals, dessen Herausgabe er jedoch nicht fordern kann. Nachforderungen sind ebenfalls nicht möglich. Sie haben das Recht auf Gewinnbeteiligung, jedoch keinen Anspruch auf den Gewinn, d.h. dem Ergebnis der GuV-Rechnung der Aktiengesellschaft (Bei Gewinnverlusten der Aktien erfolgt die Gewinnausschüttung aus den Gewinnrücklagen). Die Aktionäre haben kein Recht auf Geschäftsführung, ihre Gesamtheit bildet jedoch die Hauptversammlung , wobei die Beschlussfähigkeit unabhängig vom anwesenden Kapital" (jede Aktie hat eine Stimme) ist. Im wesentlichen beschließt die Hauptversammlung Änderungen der Eigenkapitalsstruktur durch Ermächtigung des Vorstandes und wählt den Aufsichtsrat und beschließt über Satzung (regelt das Geschäftsleben der Aktiengesellschaft; relativ freie Gestaltung). Bei Insolvenz werden erst die Schulden aus den Anleihen beglichen, erst dann können Aktionäre aus dem restlichen Eigenkapitalsguthaben ausgezahlt werden.

Gesetzlicher Vertreter
Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, die einen gesetzlichen Vertreter braucht. Der gesetzliche Vertreter ist der Vorstand Wahl Wahl Hauptversammlung Aufsichtsrat Vorstand

Stimmrecht in der Hauptversammlung
1.) Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates
2.) Verwendung des Bilanzgewinnes (Zustimmung zum Jahresabschluss)
3.) Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
4.) Bestellung eines Abschlussprüfers (bei Jahresabschluss Zustimmung des Aufsichtsrates Hauptversammlung hat sich daran zu halten); Aktionäre haben das Recht, einen Gegenantrag zu stellen
5.) Satzungsänderungen
6.) Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und -herabsetzung
7.) Bestellung von Prüfern für die Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung (Prüfung der Bücher und der Aktiengesellschaft; wird von der Hauptversammlung bestellt).
8.) Auflösung der Gesellschaft (restliches Eigenkapital wird unter den Aktionären aufgeteilt). Aktionäre können nicht an der Hauptversammlung an der Geschäftsführung teilnehmen, außer wenn sie unbedingt darum gebeten werden. Aktionäre haben ein Antragsrecht (der Antrag muß begründet vorgelegt werden, zwischen der Einladung und dem Stattfinden der Hauptversammlung; Der Aktionär muß sein Anliegen persönlich darstellen) Auskunft durch den Vorstand während der Hauptversammlung kann erteilt werden, soweit sie dem Unternehmen keinen erheblichen Nachteil zufügen kann

Kapitalbeschaffung:
* Neuemission von Aktien
* Umwandlung von Gewinn und Kapitalrücklagen in Grundkapital
* Im Normalfall haben die Aktionäre das Verkaufsrecht bei einer Neuemission in Höhe des Betrages, den sie schon vorher angelegt haben. Der Vorstand kann widersprechen und dieses Bezugsrecht ausschließen.


Kapitalherabsetzung:
* Ermächtigung des Vorstandes zum Kauf eigener Aktien (10% des Grundkapitals)
* Rücknahme von eigenen Aktien
* Kapitalschnitt / Aktiensplitting (aus 1 = 2) der Vorstand wird ermächtigt, bestimmte Maßnahmen bei Änderungen der Kapitalstruktur zu vollziehen
* Die Hauptversammlung kann beschließen, dass eine bestimmte Anzahl von Aktien zurückgewonnen wird

Arten von Aktien
Stammaktien Vorzugsaktien (höhere Gewinnbeteiligung) Kein Stimmrecht Wenn der versprochene Vorzug aus wirtschaftlichen Gründen der AG zwei Jahre hintereinander nicht gewährt werden kann, dann bekommen Stimmrechtsvorzugsaktien solange Stimmrecht, bis der Vorzug wieder gewährt wird

Aktien nach Art der Übertragung

> Inhaberaktien Namensaktien
(Übertragung durch Einigung und Übergabe)
(Übertragung per Insossament oder Abtretung)

> Orderaktien Rektaaktien
(Vinkulierte Namensaktie)

Mit dem Indossament verschafft man einem anderen das Recht an der Aktie Übertragung nur mit Zustimmung der Gesellschaft möglich Abtretung des Rechts (Abtretung und Umschreibung im Bank- Computer)

Die Aktiengesellschaft muß ein Aktienbuch führen, in dem alle Aktionäre namentlich erwähnt sind. Aktie verbrieft die Rechte der Aktionäre, die im Aktiengesetz (AktG) oder in der Satzung der Aktiengesellschaft gegeben sind

Wenn ein Kreditinstitut Aktien verwahrt ... ... muß es die Aktionäre über die Hauptversammlung informieren. ... muß es Verhaltensvorschläge für die Hauptversammlung geben. ... kann es dem Aktionär anbieten, als Bevollmächtigter (schriftliche Vollmacht)....


Gruß
Kleinanleger WAD
 
aus der Diskussion: ***ADVANCED-MEDIEN*** BALD AUF 1 CENT ???
Autor (Datum des Eintrages): WAD  (31.07.02 23:58:04)
Beitrag: 62 von 136 (ID:7014251)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE