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Der Vermieter wird sich vermutlich an seine Gebäudeversicherung wenden, denn die zahlt den Neuwertschaden. Die Gebäudeversicherung wird sich anschließend (den geringeren) Zeitwertschaden von der Verursacherin zurückholen wollen. Das müßte in der Tat normalerweise die private Haftpflichtversicherung übernehmen.

longus
 
aus der Diskussion: Küchenbrand .....Versicherung zahlt nicht ...!!! Wer kennt sich aus ??
Autor (Datum des Eintrages): longus1  (04.08.02 12:15:33)
Beitrag: 20 von 23 (ID:7038260)
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