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Frage bzw. Problem:

Das zu 100 % anerkannte Arbeitszimmer wird wurde bisher auf Mietbasis anteilig bei der Steuer berechnet und anerkannt.

Anfang des Jahres haben wir nun das komplette Haus gekauft (finaziert), so daß ich nun nicht im Klaren bin wie die Absetzung erfolgen kann.

Als besonderes Problem stellt sich für mich die Frage zur Eigenheimzulage, da wir diese natürlich auch ganz normal bekommen.
Ich meine aber, daß die Eigenheimzulage nur unter der Voraussetzung ausbezahlt wird, daß das Haus ausschließlich privat genutzt wird.

Da die Einnahmen aus dem kleinen Gewerbe (Schneiderei) jedoch nur gering sind, hoffe ich doch, daß es bei der Eigenheimzulage betimmte Ausnahmen geben wird.

Wer wagt es, mir einen Rat zu erteilen ??
 
aus der Diskussion: Steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers
Autor (Datum des Eintrages): Capt.Janeway  (06.08.02 13:51:51)
Beitrag: 1 von 40 (ID:7054536)
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