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Mit der Veröffentlichung der von Franz Müntefering gestellten Anzeige bei Bild und Bild-online, verstößt die Zeitung gegen Paragraf 353 des Strafgesetzbuches.

Dieser Paragraf verbietet die `die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens (...) ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlauf öffentlich` mitzuteilen.


Da hat sich die MeinungsBILDende Zeitung wohl erneut etwas über das Ziel hinaus geschossen.


Die sollen die ganze schwarze BRUT hinter Schloß und Riegel bringen.


:eek:
Matz
 
aus der Diskussion: Bild-Zeitung verstößt gegen Paragraf 353
Autor (Datum des Eintrages): matz  (07.08.02 17:39:16)
Beitrag: 1 von 13 (ID:7067056)
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