Mit der Veröffentlichung der von Franz Müntefering gestellten Anzeige bei Bild und Bild-online, verstößt die Zeitung gegen Paragraf 353 des Strafgesetzbuches. Dieser Paragraf verbietet die `die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens (...) ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlauf öffentlich` mitzuteilen. Da hat sich die MeinungsBILDende Zeitung wohl erneut etwas über das Ziel hinaus geschossen. Die sollen die ganze schwarze BRUT hinter Schloß und Riegel bringen. Matz |
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aus der Diskussion: | Bild-Zeitung verstößt gegen Paragraf 353 |
Autor (Datum des Eintrages): | matz (07.08.02 17:39:16) |
Beitrag: | 1 von 13 (ID:7067056) |
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