Fenster schließen  |  Fenster drucken

zusatz: wobei ich weder sehe, dass zum zeitpunkt der veröffentlichung ein strafverfahren gegen irgendeinen der betroffenen politiker lief noch dass die unterlagen Schriftstücke privater Herkunft sind, die für die Zwecke des Strafverfahrens in dienstliche Verwahrung genommen wurden, z.B. durch Beschlagnahme

da hat mal wieder ein abgebrochener jurastudent bei der partei die schlagwortsuche bemüht, damit kriegen die keinen dran...
wenn überhaupt, dann beim datenschutz!
 
aus der Diskussion: Bild-Zeitung verstößt gegen Paragraf 353
Autor (Datum des Eintrages): Karl  (07.08.02 19:25:39)
Beitrag: 13 von 13 (ID:7068136)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE