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Evtl. besteht auch die Möglichkeit, dass der/die Eigentümer/in des Hauses das gewerblich genutzte Zimmer an den/die Gewerbetreibenden(n) vermietet.
 
aus der Diskussion: Steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (11.08.02 18:59:35)
Beitrag: 20 von 40 (ID:7096543)
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