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@Nataly....Zunächst vielen Dank für die Mühe. Ich meinte tatsächlich die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung. Hört sich interessant an. Ein Kinderzimmer ist in der neuen Wohnung gegeben, allerdings liegt diese in einer anderen Stadt, weshalb der Besuch sich nur auf das Wochenende oder auf die schulfreie Zeit beschränken wird. Beaufsichtigung ist selbstverständlich gegeben. Auch der besuch eines Vereins oder anderer Aktivitäten schließe ich nicht aus. Die Mutter lebt von der Sozialhilfe und dem Unterhalt, die ich an mein Kind (!) entrichte. Sie erhält von mir keinen Unterhalt. Mein Kind ist auch sehr oft hier, weswegen ich mir schon überlegte, ihr den Unterhalt für mein Kind zu kürzen. Nicht, daß ich dazu zwingen möchte, daß mein Kind öfter bei ihr ist. Auch will ich nicht, daß mein Kind darunter zu leiden hat. Allerdings habe ich den Verdacht, daß sie eben jenes Geld "zweckentfremdet". So war sie etwa nun 3 Wochen im Ausland, was nicht unbedingt günstig gewesen sein müßte. Mein Kind war über diese Zeit hier bei mir. Im Monat Juli 3 von Wochen und im August bisher eine Woche. Könnte ich demnach den Unterhalt für Juli um 75% und für August um 25% kürzen? Nochmals, ich will meinem Kind nicht schaden. Ich sehe nur nicht ein, warum ich der Mutter, obwohl das Kind hauptsächlich bei mir ist, den vollen Unterhalt bezieht und diesen für sich nutzt.
Wäre schön, wenn Du mir dahingehend auch einen kleinen Tip geben könntest.

Und schon mal vielen Dank im voraus!


Gruß Thierri
 
aus der Diskussion: Steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers
Autor (Datum des Eintrages): Thierri  (12.08.02 11:55:55)
Beitrag: 27 von 40 (ID:7100493)
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