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@Nataly....Ja, das ist die Wohnung in Stadt B. Im übrigens haben wir bis zu unserer Trennung in meiner Wohnung in Stadt A gelebt. Das Kind selbstverständlich auch. Bis zum 5. Lebensjahr.

Das Urteil wird in meinem Fall leider nicht greifen, da mein Kind schon länger bei der Mutter gemeldet ist.

Aber wenn ich Dich nochmals was fragen könnte: Wir haben beim Notar mal vereinbart, daß die alleinige Sorge auf mich übergehen soll. Ein entsprechnder vertrag wurde geschlossen. Bei einem Gespräch mit dem Jugendamt, behauptete dieses, daß nur das Familiengericht eine solche Regelung treffen könne. Ist das korrekt oder habe ich tatsächlich die alleinige Sorge? Das würde immerhin einiges verändern. Es wurde danach nichts Schriftliches bezüglich des Sorge- und Umgangsrechtes vereinbart.


Ist ein komplexer Sachverhalt, ich weiß.


Gruß Thierri
 
aus der Diskussion: Steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers
Autor (Datum des Eintrages): Thierri  (12.08.02 17:23:23)
Beitrag: 34 von 40 (ID:7103968)
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