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Habt Ihr einen notariellen Partnerschaftsvertrag geschlossen? Wann habt Ihr denn vereinbart, dass das alleinige Sorgerecht auf dich überghen soll? Vor oder nach der Trennung? Und unter welchen Voraussetzungen soll das alleinige Sorgerecht auf dich übergehen? Bist du daran interessiert, das alleinige Sorgerecht zu übernehmen?

In einem notariellen Partnerschaftsvertrag kann jedenfalls das GEMEINSAME Sorgerecht vereinbart werden:

"Sorgerecht: Sind die Eltern unverheiratet, steht das Recht zur elterlichen Sorge für ein gemeinsames Kind allein der Mutter zu. Jedoch besteht auch hier die Möglichkeit, durch eine vertragliche Vereinbarung das Sorgerecht für die Kinder gemeinsam zu übernehmen. Eine derartige Sorgerechtsvereinbarung kann Bestandteil des Partnerschaftsvertrages sein."
Quelle: http://www.notare.bayern.de/content/serv_aktuelles/presse/er…
 
aus der Diskussion: Steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (12.08.02 19:05:27)
Beitrag: 35 von 40 (ID:7104978)
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