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Vereinbarungen darüber, dass die elterliche Sorge ausschließlich dem Vater zusteht, sind jedoch nicht wirksam.

Quelle:
http://www.lsvd.de/familienbuch/siegfied.html

Nach meinen Rechercheergebnissen ist demnach eher davon auszugehen, das tatsächlich nur ein Gericht die alleinige Sorge des Vaters aussprechen kann.
 
aus der Diskussion: Steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (12.08.02 19:54:53)
Beitrag: 39 von 40 (ID:7105448)
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