Vereinbarungen darüber, dass die elterliche Sorge ausschließlich dem Vater zusteht, sind jedoch nicht wirksam. Quelle: http://www.lsvd.de/familienbuch/siegfied.html Nach meinen Rechercheergebnissen ist demnach eher davon auszugehen, das tatsächlich nur ein Gericht die alleinige Sorge des Vaters aussprechen kann. |
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aus der Diskussion: | Steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (12.08.02 19:54:53) |
Beitrag: | 39 von 40 (ID:7105448) |
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