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@Nataly...Der Vertrag wurde vor der Trennung gemacht. Ein Partnerschaftsvertrag wurde bereits zwei Jahre zuvor geschlossen. Darin nur das übliche wie Gütertrennung und Besuchsrecht. Darin steht aber, daß die Mutter auch in meinem Anwesen gelebt hat. Das alleingie Sorgerecht ging ohne irgendwelche Bedingungen später auf mich über. Aber ich weiß icht, ob das rechtsgültig ist. Das Jugendamt behauptet etwas anderes. Ich wäre natürlich daran interessiert, das alleinige Sorgerecht zu übernehmen. Allerdings ziehe ich weg und könnte mich aus beruflichen gründen nicht von morgens bis abends um meine Tochter kümmern. Erstmal geht es mir auch nur darum, etwas mehr Einfluß zu haben. Bisher verhält es sich so, daß die Mutter alles entscheidet. Gegen meinen Willen und insbesondere gegen den Willen des Kindes, wonach ich mich grundsätzlich richte. Meine Tochter hat nie gesagt, daß sie nicht mit mir kommen wolle. Wenn die Mutter sie abholen wollte geschah das aber schon mehrfach.

Wäre ich denn der erste Vater, der das alleinige Sorgerecht erhält. Ich habe von solchen Fällen schon mal gehört. Etwa dadurch, daß durch fortlaufende Entfremdung des Kindes an den Vater durch die Mutter die alleinige Sorge auf den Vater übergehen kann. Ich glaube, das war das Oberlandesgericht in Celle. Kann es denn eigentlich sein, daß eine notarielle Beurkundung derart unwirksam ist. Hätte nicht auch der Notar von dieser Unwirksamkeit Kenntnis haben müssen. Auch der Mutter muß doch klar gewesen sein, daß ich dann für meine Tochter alle Entscheidungen treffen könnte.


Zusammenfassend kann ich aber sagen, daß ich mir schon denken konnte, daß wieder einmal die Mutter alle Rechte bekommt und der Vater der Dumme ist. Und erst recht das Kind, wenn es eher zum vater als zur Mutter möchte. Ich denke aber, daß sich meine Tochter aber irgendwann ohnehin abnabeln wird und zu mir zieht. Noch ist es bis dahin etwas zeit. Ich hoffe, daß die Mutter nun etwas einsichtiger ist und dem Kindeswunsch entgegenkommt.

Etwas anderes: Was ist eigentlich das Kindeswohl? Ich habe noch nie eine brauchbare Definition lesen können.


Gruß Thierri


PS: Ich möchte im übrigen klarstellen, daß das keine Racheaktion sein soll. Mir geht es allein um meine Tochter und deren Wohl. Ich möchte nur in der Lage sein, im Notfall meine Tochter gegen die übermachtige Mutter verteidigen zu können.
 
aus der Diskussion: Steuerliche Absetzung eines Arbeitszimmers
Autor (Datum des Eintrages): Thierri  (12.08.02 23:11:26)
Beitrag: 40 von 40 (ID:7107030)
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