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Uff!

Jede Menge fragen - die sollen auch nicht untergehen...

Ich fange mal ambesten oben an, da ist´s nämlich einfacher:

LGT-Vertrag:

Wie Flugzeug 2 geschrieben hat - der größere Brocken ist also für Q1 Y2k zu entrichten. Details über den Vertrag oder auch inwiefern das Projekt anunmehr als "abgeschlossen" gilt, weiß ich aber nicht, vielleicht bring ich´s ja noch in Erfahrung...

ZU MS-Geschichte:

Wurde auch langsam mal Zeit, daß die "Vorschußlorbeeren" aus der Bilanz verschwinden. ALIF hat allerdings bereits seit Beginn "korrekt" bilanziert - sonst hätten wir auch mehr als den doppelten Umsatz in 99 gesehen...

In dieser Hinsicht brauchen wir uns bei ALIF keine Sorgen zu machen - in Bezug auf die Anforderungen der SEC ist unser Prof wahrhaft "konservativ deutsch" ;)

Zu Schluftis Fragen:

a) Es komt ganz darauf an, in welcher Form neue Aktien ausgegeben werden. Wird ein Spin-off einer Unternehmenssparte vorgenommen (wie z.B. von der ALIF-Mobilnetsparte), führt das IPO zu einem Mittelzufluß, der für den Ausbau der Tochterunternehmung Verwendung findet. Die Aktienmehrheit verbleibt bei der emittierenden Muttergesellschaft, was den Unternehmenswert entsprechend steigert und somit zu einer indirekten Beteiligung der Aktionäre führt.

Die Muttergesellschaft kann Ihre Beteiligungen aber auch zwischen ihren Aktionären aufteilen - 3Com/Palm ist hierfür ein gutes Beispiel (und auch der Grund, warum ich meine 3Com-Aktien gehalten habe). In diesem fall wurden nur knapp 4 % der Aktien emittiert, die verbleinbenden 96% werden bis spätestens september diesen Jahres unter den 3Com-Aktionären aufgeteilt. Jeder 3Com-Aktionär erhält dann 1,55 PALM-Aktien geschenkt - und dies aller Voraussicht nach steuerfrei...(!)

Der Anteil, welcher dem Aktionär "verloren gehen könnte" beschränkt sich in diesem Fall somit auf den Anteil der Zeichungsgewinne, welche die Muttergesellschaft an die "IPO-Aktinäre" verkauft. Dieser Anteil ist gesetzlich beschränkt, die Quote kenne ich allerdings nicht - prinzipiell verfahren die Amerikaner diesbezüglich aber sehr strikt nach dem shareholder-value-Prinzip.

Vielleicht kann hier Rubelratz oder auch ein anderer unserer Profis mehr dazu sagen...

Zu dem Fall, daß ein amerikanisches Unternehmen lediglich neue Aktien herausausgibt und ob sich auch in den USA daraus Bezugsrechte für die Altaktionäre entstehen, muß ich passen.
Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, daß die Amis in diesem Punkt "unterentwickelter" sind, als die Deutschen.

Auch sollte berücksichtigt werden, daß die Aktionäre in jedem Fall durch ihre Beteiligung an dem entshenden Mehrwert beteiligt sind - zwar ist das Stückchen am Kuchen schmaler geworden, dieser ist aber gleichzeitig proportional zu den Mittelzuflüssen aus dem IPO "gewachsen". Soplange das Unternehmen die Aktien also nicht unter Marktwert anbietet, ist ein Schaden für den Anleger ausgeschlossen.

Dennoch gehe ich davon aus, daß in solchen Fällen die amerikanische Gesetzgebung ein Bezugsrecht vorschreibt, man möge mich aber korrigieren...

Zu Technik: Dies ist eine Frage der Vertragsgestaltung. Es ist allerdings üblich, daß das durch Installationen bei einem Kunden erworbene know-how von beiden Vertragsparteien genutzt werden kann. Im Fall von LGT betrifft dies natürlich nicht die seitens der LGT erstellten Dokumente, welche über den Bot "angezapft" werden können. Die Bestandteile der über die Installation aufgebauten Wissensbasis, bzw. die daraus resultierenden Weiterentwicklungen werden aber zweifelsohne von ALIF "weiterverbraten" werden können - ebenso wie die Ergebnisse der Installationen an den amarikanischen Universitäten.

Und das ist ja genau das, was den indirekten Mehrwert der Installationen ausmacht...:)

think
ix
 
aus der Diskussion: Artificial Life XVIII Fundamentals
Autor (Datum des Eintrages): ideefixx  (28.03.00 23:28:26)
Beitrag: 60 von 246 (ID:712679)
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