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Nimm einen Steuerberater und laß Dir Nißbrauch eintagen, da fährst Du besser mit. Wohnrecht auf Lebenszeit könnt ein Bumerang werden,vor allem wenn Ihr euch mal erzürnt oder der Sohn will das Haus verkaufen.Solange Du das Nißbrauchrecht hast, kann er auch nicht ohne Deine Zustimmung verkaufen.

MfG
 
aus der Diskussion: erbschaft immobilie
Autor (Datum des Eintrages): Tampen  (19.08.02 14:01:57)
Beitrag: 4 von 14 (ID:7154761)
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