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Falsches Forum (besser unter Recht & Steuern)

Hat ein Mieter den von der Abrechnungsfirma angekündigten Ablesetermin für die Heizkostenverteiler aus nachvollziehbaren Gründen abgesagt und einen neuen Ablesetermin vereinbart, so können ihm keine Sonderkosten für diesen vereinbarten Termin in der Heizkostenabrechnung berechnet werden.
AG Hamburg - Urt. v. 28.12.1995 - Az. 37b C 1128/95
 
aus der Diskussion: Mietrecht: Extrakosten für Wasserzähleraustausch?
Autor (Datum des Eintrages): syncMasterDesaster  (19.08.02 15:43:56)
Beitrag: 4 von 8 (ID:7155786)
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