Fenster schließen  |  Fenster drucken

Hallo,

ich selbst bin noch keine 30 und beschäftige mich aktuell mit meiner betrieblichen Altersvorsorge. Die Rentenzusage basiert auf dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge. Dieses Gesetz besagt, dass ich bei Erfüllung folgender Kriterien einen unverfallbaren Rentenanspruch ggü. meinem Arbeitgeber habe:

mind. 5 Jahre Betriebszugehörigkeit
mind. 30 Jahre alt

Die 5 Jahre Betriebszugehörigkeit sind für mich nachvollziehbar, doch versteht einer von Euch, warum wir auch 30 Jahre alt sein müssen??? Ich finde, wer seine 5 Jahre rum hat hat sich den Rentenanspruch ehrlich erworben und sollte diesen im Falle einer Kündigung auch nicht mehr verlieren. Gerade junge Berufseinsteiger werden m.E. systematisch diskriminiert.

Bitte lasst uns das mal intensiv diskutieren. Wenn es Sinn macht, dann lasst uns eine Interessensgemeinschaft gründen.

Wie viele von Euch haben das gleiche Problem? Bitte denkt auch an Eure Kollegen und Verwandten.

Zur intensiven Diskussion sowie Anregungen zum weiteren Vorgehen freigegeben!! Was denkt Ihr?
 
aus der Diskussion: Wichtig für alle, die noch keine 30 sind!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Carlo1958  (19.08.02 21:39:58)
Beitrag: 1 von 13 (ID:7159040)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE