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Reorganisation

Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat beschlossen, innerhalb des Insolvenzverfahrens die Reorganisation des Unternehmensträgers (CargoLifter AG) als Verfahrensziel (§ 1 InsO) anzustreben. Zur Umsetzung dieses Ziels wurde innerhalb des Insolvenzverfahrens ein Umstrukturierungsplan entwickelt. Das dem Plan zugrunde liegende Fortführungskonzept geht zusammengefaßt von folgenden Prämissen aus:

1. Das Konzept des Unternehmens, die planmäßige Fortführung des CargoLifter-Projektes über die ständige Generierung von Eigenkapital im Rahmen von Kapitalmarktmaßnahmen zu gewährleisten, ist gescheitert. Im gegenwärtigen Stadium handelt es sich bei dem CargoLifter-Projekt in weiten Teilen um ein klassisches F + E-Vorhaben, dessen industrielle Realisierung allein mit privaten Mitteln unmöglich ist.

2. CargoLifter muß kurzfristig und zur Überbrückung und Absicherung des Weges bis zum volloperablen, konkurrenzfähigen Transportluftschiff CL-160 Einnahmen aus vermarktbaren Produkten erzielen. Die Rentabilität des Unternehmens kann durch die Entwicklung und Vermarktung des CL-75-Programms (Transportballon Aircrane und Airhook) hergestellt werden.

3. Der von CargoLifter ursprünglich verfolgte Ansatz, in einem Schritt zum volloperablen, konkurrenzfähigen Transportluftschiff CL-160 zu gelangen, ist nicht realisierbar. Stattdessen ist die Verwirklichung des CL-160 nur über Zwischenschritte erreichbar, die jeweils zu testfähigen Erprobungsträgern führen müssen. Als Zwischenschritt ist daher die Entwicklung eines nationalen "LTA Technology Demonstrators (CL X) vorgesehen, dessen Ergebnisse auch für andere LTA Unternehmen nutzbar sein sollen. Die Finanzierung dieses "LTA Technology Demonstrators" inklusive dem nachfolgenden Geschäftsmodell soll unabhängig und zeitlich nach der Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe erfolgen. Der vorgelegte Umstrukturierungsplan geht davon aus, daß ab Januar 2003 keine Mittel der Umstrukturierungsbeihilfe für den "LTA Technology Demonstrator" verwendet werden.

4. CargoLifter verfügt über eine einzigartige Fertigungshalle, die bestens geeignet ist für spezifische Fertigungs- und Integrationsaktivitäten. Diese Produktionsressourcen müssen für Fremdaufträge zur Erlangung von Deckungsbeiträgen genutzt werden.

5. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umstrukturierung ist die drastische Vereinfachung der Unternehmensstruktur (Stichwort: Eine Firma an einem Standort) mit einer klassischen Matrix-Organisation und flankiert durch ein nachhaltigres Kosten-Reduzierungsprogramm verbunden mit einer notwendigen Personalanpassung.

6. Die Umsetzung des Fortführungskonzeptes (Umstrukturierung) soll innerhalb des am 01.08.2002 eröffneten Insolvenzverfahrens eingeleitet werden. Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger ist im Rahmen eines Insolvenzplans (§§ 218 ff. InsO) beabsichtigt, der auch Forderungsverzichte der Gläubiger als nachhaltige Sanierungsbeiträge vorsieht. Die gerichtliche Bestätigung des von der Gläubigerschaft angenommenen Insolvenzplans führt zur Aufhebung und Beendigung des Insolvenzverfahrens (§ 258 InsO) mit anschließendem Überwachungsverfahren zur Sicherung der Planerfüllung

Zur Finanzierung des Umstrukturierungsplanes sind im ersten Schritt kurzfristig € 70 Mio. erforderlich. Insolvenzverwalter, Aufsichtsrat und Vorstand haben sich an die Aktionäre gewandt, um festzustellen, ob und in welchem Umfange die insgesamt 72.000 Aktionäre bereit sind, dem Unternehmen neues Kapital zuzuführen. Der ursprüngliche Finanzierungsplan sah vor, daß zur Absicherung des Finanzbedarfes eine Umstrukturierungsbeihilfe des Bundes in Höhe von € 40 Mio. gewährt wird, die gem. Art. 88 EG-Vertrag bei der EU-Kommission in Brüssel notifiziert werden sollte. Der dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Antrag nebst Anlagen ist am 09.08.2002 abgelehnt worden. Die Finanzierung des Umstrukturierungskonzeptes zum Zwecke einer Reorganisation des Rechtsträgers setzt daher die Zuführung von Eigenkapital voraus. Den Aktionären von CargoLifter sowie von potentiellen Kapitalgebern gilt daher die Bitte, den Aufsichtsrat bis zu dessen Sitzung am 27.08.2002 oder auch dem Finanzvorstand des Unternehmens, Herrn Karl Bangert, belastbare Erklärungen über etwa beabsichtigte Kapitalhilfen zu übermitteln.

Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise des Unternehmens unter www.cargolifter.com

gez. Dr. Mönning
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter




http://www.viva-design.de/cargolifter/
 
aus der Diskussion: >>>> CARGOLIFTER 540261
Autor (Datum des Eintrages): BGTrading  (22.08.02 12:14:34)
Beitrag: 10 von 10 (ID:7181838)
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