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@ Jackyone

Wenn Du mit einem Lieferanten im Rahmen eines Bezugsvertrages vereinbart hast, dessen Ware 2002 zu 100 Euro abzunehmen und er Dir im Gegenzug zugesagt hat für 2003 die Ware für 90 Euro zu liefern, nenne ich es eine Preiserhöhung, wenn er seine Zusage bricht und Du 2003 weiter 100 Euro zahlen musst, obwohl Du möglicherweise schon anders disponiert hast.
 
aus der Diskussion: Rot/Grün werden immer wieder einen Grund finden, die Steuern zu erhöhen !!!
Autor (Datum des Eintrages): fundamentalfan  (22.08.02 17:58:42)
Beitrag: 46 von 52 (ID:7185765)
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