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@axt:

also, du scheinst auch noch nie was vom begriff teilarbeitsunfähigkeit gehört zu haben. die meisten versicherer bezahlen nämlich ein krankentagegeld anteilig bereits ab einem geringen grad der au!

nochmals zur erläuterung: au ist nie gleich bu!
jemand der arbeitsunfähig ist, und wenn es 5 jahre sind, kann im ernstfall immernoch berufsfähig sein!

dies gilt auch bei deiner ach so geliebten contra!

desweiteren gibt es noch andere möglichkeiten sich gegen spezielle dinge abzusichern, aber von grundfähigkeitsversicherung und schwere-krankheiten-police möchte ich hier jetzt nicht auch noch vortragen müssen. die gfv hast du sicher noch nicht gesehen, oder?

grüße,

biber
 
aus der Diskussion: PKV für Selbstständige mit Krankentagegeld sollten aufpassen !!!
Autor (Datum des Eintrages): Biber2000  (24.08.02 00:18:17)
Beitrag: 14 von 16 (ID:7197974)
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