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@ Bibo

Lies doch nochmal genauer bitte, ich schrieb von "moderne BU-Versicherung, das ist es unmöglich 5 Jahre AU zu sein und keine BU-Rente zu erhalten weil bedingungsgemäß eine (ununterbrochene) AU von sechs Monate und länger als BU von Anfang an gilt!!!!

Natürlich sind die Begrifflichkeiten unterschiedlich definiert, wesentlicher Unterschied ist aber wohl die vorraussichtliche Dauer der erwerbsunfähigkeit im ausgeübten Beruf, die AU ist grundsätzlich befristet, bei BU ist der Zeitraum "nicht absehbar"(MB/KT94).

Das manche Versicherer bei z.B. 80%iger AU auch anteilig leisten, aus Kulanz oder Bedingungsgemäß, mag sein, die meisten sicherlich nicht. Was Du in deisem Zusammenhang unter "geringe(m) Grad" verstehst bitte ich noch kurz zu erläutern.

Was ddv oder gfv anbelangt, so sind dies wohl mehr als "i-tüpfelchen" zu betrachten, als "Luxusabsicherung" für Gutbetuchte, wobei mir die gfv mit ihrem "Katalog" der Pflegeversicherung zu ähnlich ist, wobei mien Meinung zu diesem Produkt noch nicht gefestigt ist, hätte nichts dagegen es hier genauer zu besprechen.
 
aus der Diskussion: PKV für Selbstständige mit Krankentagegeld sollten aufpassen !!!
Autor (Datum des Eintrages): aixtron01  (24.08.02 11:31:58)
Beitrag: 15 von 16 (ID:7199008)
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