Rolf, meine Jura-Kenntnisse sind nur sehr rudimentär, aber beim vorbörslichen Handel handelt es sich um ein privatrechtliches Geschäft. Da kann T-Online sich m.E. auf den Kopf stellen. Bei Schnigge steht auch schon Handel per Erscheinen drin. Einzige Möglichkeit wäre eine Lock-Up Verpflichtung, die schon vor Börsennotierung in Kraft tritt. Gruss Paris |
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aus der Diskussion: | telekom untersagt graumarkthandel mit t-online aktien |
Autor (Datum des Eintrages): | Paris (30.03.00 19:47:55) |
Beitrag: | 7 von 11 (ID:725766) |
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