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Rolf,

meine Jura-Kenntnisse sind nur sehr rudimentär, aber beim vorbörslichen Handel handelt es sich um ein privatrechtliches Geschäft. Da kann T-Online sich m.E. auf den Kopf stellen. Bei Schnigge steht auch schon Handel per Erscheinen drin. Einzige Möglichkeit wäre eine Lock-Up Verpflichtung, die schon vor Börsennotierung in Kraft tritt.

Gruss
Paris
 
aus der Diskussion: telekom untersagt graumarkthandel mit t-online aktien
Autor (Datum des Eintrages): Paris  (30.03.00 19:47:55)
Beitrag: 7 von 11 (ID:725766)
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