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Hallo an alle
Hab mal eine Frage. Hab ein Auto verkauft an Privat. Am Verkaufstag war das noch zugelassen. Hab im Kaufvertrag die Klausel mit reingeschrieben das er sich verpflichtet spätestens am 3.Tage abzumelden, bzw. umzumelden. Problem ist nun das das der Gauner noch ein Monat auf meine Kosten, ( Steuer und Haftpflicht )weitergefahren ist. Nach einer Heftigen Diskusion hat er sich nach dem besagten Monat nun auch bewegt und die Karre abgemeldet, nur auf den Monat wo er auf meine kosten gefahren warte ich noch immer auf das Geld. Das Schlimme ist auch noch das er es so sieht das er im recht ist und er das darf.
Das es nicht so ist, ist ja unstrittig, bin nun mittlerweile dabei einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen und mir das, was mir zusteht zu holen.
Meine Frage wäre, für den fall das der Käufer weiterhin noch frech wird ob ich eine Anzeige gegen Ihn noch machen kann.
Ich meine Irgendwo ist es ja auch Strafbar was er da gemacht hat.
Gruß!
 
aus der Diskussion: Ärger mit Autoverkauf
Autor (Datum des Eintrages): Aktienneuling  (04.09.02 12:01:45)
Beitrag: 1 von 17 (ID:7281293)
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