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"4. Was bei jedem Autoverkauf beachtet werden muß

4.1 Benachrichtigung der ALTEN LEIPZIGER
Die für das Fahrzeug bestehend Versicherung geht auf den Käufer über, wenn er von dem ihm zustehenden Kündiungsrecht keinen Gebrauch macht.
Lassen Die daher bitte den Käufer in dem beigefügten Mitteilungsformular angeben, ob er die Versicherung übernimmt oder kündigt.

Der noch nicht verbrauchte Teil des von Ihnen bezahlten Beitrages bleibt Ihnen in beiden Fällen erhalten, ebenso der von Ihnen erworbene Schadenfreiheitsrabatt. Die sofortige Absendung der Verkaufsmitteilung an die ALTE LEIPZIGER ist wichtig, damit Sie nicht mit unnötigen Beitragsforderungen belastet werden.

4.2 Verkaufsmeldung an Zulassungsstelle
Auch wenn sich der Käufer Ihres Autos zur Ab- und Ummeldung verpflichtet hat, sollten Die selbst sofort der Zulassungsstelle den Verkauf melden, die automatisch das Finanzamt informiert. Benutzen Sie am besten das beigefügte Formular und lassen Sie es vom Käufer mitunterschreiben. Zur unverzüglichen Verkaufsmeldung an die Zulassungsstelle, die das Kennzeichen ausgehändigt hat, sind Sie gem. §27 Abs. 3 StVZO verpflichtet. Sie ist darüber hinaus für Sie deshalb wichtig, weil bis zur Ab- oder Ummeldung

· Sie selbst für Versicherunsbeitrag und Kfz-Steuer aufkommen müssen,
· der Schadenfreiheitsrabatt für Ihren verkauften Wagen nicht auf eine andere Versicherung übertragen werden kann."

Quelle:http://www.alte-leipziger.de/privkunden/kfz/tipsundtricks/ti…

Es ist zwar richtig, dass Du für KFZ-Steuer und Versicherung
bis zur Ab- Ummeldung weiter im Feuer stehst, aber das kannst Du ja beim Verkauf schon regeln!

Gruss
NmA
 
aus der Diskussion: Ärger mit Autoverkauf
Autor (Datum des Eintrages): NiemehrArm  (04.09.02 14:51:27)
Beitrag: 13 von 17 (ID:7283078)
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