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Er müsste diese Absicht schon bei Vertragsschluss gehabt haben. Das zu beweisen wird schwer werden. Ergebnis: #3
 
aus der Diskussion: Ärger mit Autoverkauf
Autor (Datum des Eintrages): Marc Aurel  (05.09.02 09:26:03)
Beitrag: 16 von 17 (ID:7288732)
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