Er müsste diese Absicht schon bei Vertragsschluss gehabt haben. Das zu beweisen wird schwer werden. Ergebnis: #3 |
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aus der Diskussion: | Ärger mit Autoverkauf |
Autor (Datum des Eintrages): | Marc Aurel (05.09.02 09:26:03) |
Beitrag: | 16 von 17 (ID:7288732) |
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