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Ich werde das so machen, nach der 3. Mahnung mit 14 Tägiger Frist geh ich zum Gericht, lass einen Gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen. Wenn er dagegen Wiederspruch einlegt kommt es zum Verfahren. Ich kann mir allerdings beim besten Willen und aller Phantasie nicht vorstellen das irgendein Gericht da mitgehen würde.
Jedenfalls werde ich es draufankommen lassen.
Gruß!
 
aus der Diskussion: Ärger mit Autoverkauf
Autor (Datum des Eintrages): Aktienneuling  (05.09.02 12:01:57)
Beitrag: 17 von 17 (ID:7290349)
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