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@exposito
du sprichst mir aus der seele.
wer sich auch nur etwas mit öffentlicher auftragsvergabe auskennt weiss, daß von der vergabeankündigung an 4 wochen einspruchfrist (seit diesem jahr) bis zur schriftlichen auftragsvergabe bestehen. mit dieser auftragsvergabe sind dann auch die im angebot angegebenen fabrikate (in unserem falle die systeme von höft & wessel) vertragsbestandteil und kaum noch zu ändern.
 
aus der Diskussion: Hoeft & Wessel heute locker über 2Euro!!
Autor (Datum des Eintrages): dfranke  (05.09.02 13:04:53)
Beitrag: 28 von 44 (ID:7291006)
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