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Rücknahme der Verlustanzeige nach § 92 AktG


1. Die Anzeige nach § 92 AktG vom 01.07.02 16:09 in einer Ad-Hoc-Meldung ist zu Unrecht erfolgt.

Tatsächlich verfügt die Gesellschaft nach Abzug der aufgelaufenen Verluste noch über eine Kapitalrücklage von 551.129 DM. Das Grundkapital in Höhe von 1.139.363 Euro ist noch gar nicht berührt und demzufolge auch nicht zur Hälfte aufgebraucht.
Bei der jetzigen Burn-Rate ist die Frist zur Anzeige der Meldung erst in ca. 33 Monaten zu erwarten.

Der Vorstand bedauert diese Missinterpretation des § 92 AktG.

2. Die gegen die Gesellschaft laufende Anfechtungsklage gegen die letzte Hauptversammlung (2000) wurde zurückgezogen. Weitere Anfechtungsklagen existieren nicht.

3. Der Vorstand hat nach Herausgabe der Meldung z.B. am 18.7, am 24.7, am 25.07 und am 12.08 Aktien der Gesellschaft zu günstigen Kursen auf private Rechnung erworben. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese niedrigen Kurse eine Folge der fehlerhaften Verlustanzeige waren, ist der Vorstand bereit, diese Käufe privat rückabzuwickeln. Sofern binnen drei Wochen geltend gemacht, ist der Vorstand unverbindlich auch bereit, weitere Verkäufe privat rückabzuwickeln, damit der Schaden ersetzt werden kann, der einem Aktionär durch zu günstige Verkäufe entstanden sein könnte.


Handel ist bis 17:00 ausgesetzt.

Gruß Ciburski


P.S. www.microdollar.de (neues Micropaymentverfahren der TCAG) ist online.

2 neue Flashfilme (für die, die Tivion noch nicht verstanden haben) unter www.telecontrol.de/products/b2c.htm (ganz unten)
 
aus der Diskussion: 300% in 7 Handelstagen TC Unterhaltungselektronik
Autor (Datum des Eintrages): TCUAG  (05.09.02 16:17:46)
Beitrag: 100 von 1,208 (ID:7292964)
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