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Wir (8 Personen hatten telefonisch ! 3 Doppelzimmer und 2 Einzelzimmer in Österreich gebucht.)
Da uns weder das Hotel noch die Unterbrigung zusagte , reisten wir am gleichen abend ab. (w/Unterbringung in 2 voneinander getrennten 350 m ca. entfernten "Pensionen" und die doppelte Belegung bzw. Nutzung der Toiletten unfassbar)
Nun nachdem wir in einem anderen Tal untergekommen waren und dort eine Woche schönen Urlaub verbracht haben komme ich heut nachhause und fand folgendes im Briefkasten:

Schreiben des Rechtsanwaltes des Pensionsbesitzers wo wir als erstes waren: Sie haben telefonisch bei meinem andaten für den Zeitraum bla bla gebucht. Diese Buchung (von uns telefonisch) wurde mit Schreiben vom bla von meiner Mandantschaft bestätigt. Achtung : Da Sie für alle 8 Personen eine verbindliche (wirklich ?) Buchung vorgenommen haben, werden folgende Ansprüche an Sie gestellt:
€ 1.024,60 (übrigens wir hatten das eingenommene Abendesssen gezahlt und sogar etwas mehr und damit nahm der Pensionsbesitzer das Geld und war zufrieden !!!
Wir sollen nun innerhalb von 10 Tagen diesen Betrag überweisen, ansonsten gibt es Klage beim zuständigen Bezirksgericht.

Und nu ?
Danke im Vvoraus an Euch alle
 
aus der Diskussion: Rechtsbeihilfe w/Urlaub in Österreich
Autor (Datum des Eintrages): AlanPuppy  (05.09.02 18:16:15)
Beitrag: 1 von 10 (ID:7294140)
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