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Wie auch immer der Pensionsbesitzer diesen Betrag errechnet hat. Es war in einem Tal welches nicht gerade vom Tourismus gesegnet (obwohl eines der schönsten, weil nicht zu sehr verbautes Tal) ist dieser Preis angemessen
Der hammer ist ja, nachdem wir Ihm dieses einzige Abendessen und dazu noch eine kleine Entschädigung unsererseits Ihm zahlten war er zufrieden dafür habe ich nicht nur einen Zeugen. Und jetzt das Schreiben vom Rechtsanwalt mmmhhh
Da könnte ja jeder Pensionsbesitzer eine Bestätigung lossenden und bei nichabnahme einen Stornobetrag über einen Rechtsanwalt einklagen.
 
aus der Diskussion: Rechtsbeihilfe w/Urlaub in Österreich
Autor (Datum des Eintrages): AlanPuppy  (06.09.02 18:50:55)
Beitrag: 8 von 10 (ID:7303359)
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