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(letzte Änderung am 31. Januar 2002)

Schadensersatzansprüche schwer durchsetzbar

Um sicher zu stellen, dass bei einer gerichtlichen Geltendmachung eventuelle Schadensersatzansprüche auch faktisch durchsetzbar sein werden, war es notwendig, dass die Vermögensverhältnisse möglicher Anspruchsgegner im Vorfeld der Klageerhebung abgeklärt werden.

Leider sind die Ergebnisse unserer Ermittlungen nicht positiv. Nach den zur Zeit vorliegenden Kenntnissen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Klage gegen die Verantwortlichen bei der Sunburst Merchandising AG im Ergebnis zu einer Befriedigung der geschädigten Anleger führen würde. Momentan müssen wir davon ausgehen, dass keiner der Verantwortlichen über ausreichendes Haftungskapital verfügt. Aus diesem Grund raten wir derzeit nicht zu einer Klageerhebung.
 
aus der Diskussion: SUNBURST- ein aktueller Zwischenbericht in der Fachpresse-
Autor (Datum des Eintrages): Sir Tom  (07.09.02 17:28:03)
Beitrag: 47 von 52 (ID:7307106)
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