@alanpuppy 1. willst du darauf hinaus, dass es nie zu einem vertrag zwischen dir und dem pensionsbesitzer gekommen ist? dan muss ich dir sagen, das wird nichts, da ihr da ja 8 mann hoch angetanzt seid. also bestand ein rechtlich bindender vertrag ueber 1 woche uebernachtung zwischen dir und ihm. 2. natuerlich fallen stornogebuehren an, wenn du dann kurzfristig vorher absagst, ich denke das sollte klar sein. normalerweise (bei buchung in einem reisebuero) hast du auch schon gezahlt, eine (teilweise) rueckerstattung ist m.e. reine kullanz. 3. bei der preisgestaltung, die nataly korrekt vor- gerechnet hat, nenne ich das sehr billig. da kann dann im alpen-kuhdorf durchaus auch mal das scheiss-heisl hinterm haus sein. => ich denke dass der pensionsbesitzer im recht ist, und du zahlen muesstest. ob du es auf einen rechtsstreit ankommen lassen willst, dazu s.o. GGG |
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aus der Diskussion: | Rechtsbeihilfe w/Urlaub in Österreich |
Autor (Datum des Eintrages): | GeldGoldGlueck (09.09.02 11:14:04) |
Beitrag: | 10 von 10 (ID:7314860) |
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