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@alanpuppy

1.
willst du darauf hinaus, dass es nie zu einem
vertrag zwischen dir und dem pensionsbesitzer
gekommen ist? dan muss ich dir sagen, das wird
nichts, da ihr da ja 8 mann hoch angetanzt seid.
also bestand ein rechtlich bindender vertrag
ueber 1 woche uebernachtung zwischen dir und
ihm.

2.
natuerlich fallen stornogebuehren an, wenn du
dann kurzfristig vorher absagst, ich denke das
sollte klar sein. normalerweise (bei buchung in
einem reisebuero) hast du auch schon gezahlt,
eine (teilweise) rueckerstattung ist m.e. reine
kullanz.

3.
bei der preisgestaltung, die nataly korrekt vor-
gerechnet hat, nenne ich das sehr billig. da
kann dann im alpen-kuhdorf durchaus auch mal
das scheiss-heisl hinterm haus sein.

=> ich denke dass der pensionsbesitzer im recht
ist, und du zahlen muesstest. ob du es auf einen
rechtsstreit ankommen lassen willst, dazu s.o.

GGG
 
aus der Diskussion: Rechtsbeihilfe w/Urlaub in Österreich
Autor (Datum des Eintrages): GeldGoldGlueck  (09.09.02 11:14:04)
Beitrag: 10 von 10 (ID:7314860)
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