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Behördenpanne in Karlsruhe
Heidelberg-Bomber sollte schon
1999 ausgewiesen werden


Osman P. (24)


Ist Deutschland völlig unnötig in eine Terrorfalle gestolpert?

Wie die „Stuttgarter Nachrichten“ berichten sollte der mutmaßliche Heidelberger Terrorist Osman P. (24) bereits im Dezember 1999 wegen Rauschgifthandels in die Türkei ausgewiesen werden. Das scheiterte jedoch im Juni vergangenen Jahres an einem formalen Fehler des Regierungspräsidiums Karlsruhe.


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Wie konnte es zu dieser Panne kommen?

Am 22. Dezember 1999 war die Ausweisung verfügt worden. Dagegen legte Osman P. beim Verwaltungsgericht Rechtsmittel ein - mit Erfolg. Die Begründung des Gerichts: Das Regierungspräsidium war gar nicht zuständig. Denn Osman P. handelte nicht nur mit Drogen, sondern war auch wegen Raub und Diebstahl verurteilt. Er stand damals unter Bewährungsauflagen.






Am vergangenen Donnerstag wurde Osman P. zusammen mit seiner amerikanischen Freundin Astrid E. (23) in Walldorf bei Heidelberg festgenommen. In der Wohnung des „Bomben-Pärchens“ wurden mehr als 100 Kilogramm explosive Chemikalien, fünf Rohrbomben und Zünder sichergestellt. Vermutlich wollte das Paar am 11. September einen Terror-Anschlag in Heidelberg verüben.

Die fehlgeschlagene Ausweisung ist nicht die erste Panne im Fall Osman P. Am Montag wurde bekannt, dass bereits vor zweieinhaln Monaten erste Hinweise auf den mutmaßlichen Terroristen vorlagen. Es habe gewisse Schwierigkeiten mit der Kommunikation gegeben, musste Baden-Württembergs Innenminister Thomas Schäuble (CDU) einräumen. Die Verzögerungen seien aber nicht ursächlich für die späten Zugriff gewesen.
 
aus der Diskussion: Glatte Lüge vom Schaumschläger!!!!
Autor (Datum des Eintrages): prinzeugen  (10.09.02 19:52:59)
Beitrag: 8 von 8 (ID:7328607)
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