Fenster schließen  |  Fenster drucken

@Die Olsenbande

Hallo Olsi,

die Frage von dir ist leider ein wenig falsch gestellt !

Bei Mühl stellt sich die Frage:


Gibt es konkrete Beweise, dass
- die Insolvenz grob fahrlässig herbeigeführt wurde
- die Publizitätspflichten / Formfristen / Anmeldefristen verletzt wurden
- die Aktionäre bewusst getäuscht wurden (z. B. durch unwahrheitsgemässe Geschäftsberichte oder Quartalsberichte)


Ich glaube, dass hier die Beweislage absolut dünn ist !
Den einzigen Schwachpunkt sehe ich bei der Verfassung der
AD-Hocs ! Diese lesen sich teilweise recht pos. und könnten unbedarften (kaufm. wenig versierten Leuten) Aktionären evtl. falsche Hoffnungen gemacht haben !

Nur ab dem Febr. 2002 wenn nicht sogar im Dez. 2001 sollte eigentlich jedem klar gewesen sein, dass ein Mühl-Investment besonderen Risiken unterlag !

Trotz alledem, viel Glück !

Gruss, der HEXER ;)
 
aus der Diskussion: Betrug an der Börse -was kann man tun ?
Autor (Datum des Eintrages): DerHexensabbath  (13.09.02 23:24:50)
Beitrag: 10 von 16 (ID:7358517)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE