@Die Olsenbande Hallo Olsi, die Frage von dir ist leider ein wenig falsch gestellt ! Bei Mühl stellt sich die Frage: Gibt es konkrete Beweise, dass - die Insolvenz grob fahrlässig herbeigeführt wurde - die Publizitätspflichten / Formfristen / Anmeldefristen verletzt wurden - die Aktionäre bewusst getäuscht wurden (z. B. durch unwahrheitsgemässe Geschäftsberichte oder Quartalsberichte) Ich glaube, dass hier die Beweislage absolut dünn ist ! Den einzigen Schwachpunkt sehe ich bei der Verfassung der AD-Hocs ! Diese lesen sich teilweise recht pos. und könnten unbedarften (kaufm. wenig versierten Leuten) Aktionären evtl. falsche Hoffnungen gemacht haben ! Nur ab dem Febr. 2002 wenn nicht sogar im Dez. 2001 sollte eigentlich jedem klar gewesen sein, dass ein Mühl-Investment besonderen Risiken unterlag ! Trotz alledem, viel Glück ! Gruss, der HEXER |
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aus der Diskussion: | Betrug an der Börse -was kann man tun ? |
Autor (Datum des Eintrages): | DerHexensabbath (13.09.02 23:24:50) |
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