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Innerhalb von 3 Wochen (wichtig Frist beachten) seit Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.

Läßt sich meistens immer eine schöne Abfindung erstreiten. Höhe der Abfindung hängt von der Dauer Deines Arbeitsverhältnisses ab
 
aus der Diskussion: Habe gerade meine Kündigung erhalten. Was tun??
Autor (Datum des Eintrages): wackelhuehni  (20.09.02 14:22:46)
Beitrag: 23 von 30 (ID:7410697)
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