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Naja begeistert ist wohl keiner aber "Versager-Regierung" ist wohl etwas harter Tobak. Ich vermute Du zielst mit Deiner Frage auf die GKV ab. Hier ist die BBG üblicherweise 75% der RV/AV-Grenze. Also im Westen dann vermutlich 3.750. Tröste Dich - Du bist nicht der Einzige den es trifft! Versuche es doch mal mit Sozailabgabenfreien Betriebsrenten nach §40b/§3.63EStG!
 
aus der Diskussion: Beitragsbemessungsgrenze in der PKV
Autor (Datum des Eintrages): Andrija  (14.10.02 20:30:57)
Beitrag: 2 von 43 (ID:7587267)
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