Naja begeistert ist wohl keiner aber "Versager-Regierung" ist wohl etwas harter Tobak. Ich vermute Du zielst mit Deiner Frage auf die GKV ab. Hier ist die BBG üblicherweise 75% der RV/AV-Grenze. Also im Westen dann vermutlich 3.750. Tröste Dich - Du bist nicht der Einzige den es trifft! Versuche es doch mal mit Sozailabgabenfreien Betriebsrenten nach §40b/§3.63EStG! |
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aus der Diskussion: | Beitragsbemessungsgrenze in der PKV |
Autor (Datum des Eintrages): | Andrija (14.10.02 20:30:57) |
Beitrag: | 2 von 43 (ID:7587267) |
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