Hi, ich glaube, dass Du etwas falsch verstanden hast: Die BBG ist die BBG. Um in die PKV wechseln zu können, mußt Du z. Zt. über 3375 € pro Monat verdienen - ansonsten geht´s zurück in die GKV. Du wirst davon wahrscheinlich auch betroffen sein, wenn Du jetzt eine PKV abschließt und die BBG später angehoben wird. cu! BJ www.vsp-invest.de |
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aus der Diskussion: | Beitragsbemessungsgrenze in der PKV |
Autor (Datum des Eintrages): | BlackJack0211 (14.10.02 20:52:57) |
Beitrag: | 3 von 43 (ID:7587483) |
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