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Hi,

ich glaube, dass Du etwas falsch verstanden hast: Die BBG ist die BBG. Um in die PKV wechseln zu können, mußt Du z. Zt. über 3375 € pro Monat verdienen - ansonsten geht´s zurück in die GKV.

Du wirst davon wahrscheinlich auch betroffen sein, wenn Du jetzt eine PKV abschließt und die BBG später angehoben wird.

cu!
BJ
www.vsp-invest.de
 
aus der Diskussion: Beitragsbemessungsgrenze in der PKV
Autor (Datum des Eintrages): BlackJack0211  (14.10.02 20:52:57)
Beitrag: 3 von 43 (ID:7587483)
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