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Ich glaube,Ihr seid alle nicht recht auf dem laufenden:
Um den Einnahmeausfall in der gesetzlichen KV abzumildern plant die regierung eine Anhebung der Bemessungsgrenze in der PKV auf 4500 Euro.Dies würde eine Abkoppelung von der Bemessungsgrentze der GRV bedeuten(geplant 5000 Euro).Alle,die sich jetzt noch mit dem gedanken tragen,müssen nun bald handeln.
Im Übrigen bedeutet der Rückfall unter die BBG der KV nicht zwangsläufig den Rückfall in die Gesetzliche.Man kann sich auch befreien lassen.Dieser Schritt ist jedoch endgültig!Also dann forever private...
cu Webbie
 
aus der Diskussion: Beitragsbemessungsgrenze in der PKV
Autor (Datum des Eintrages): Webboris  (14.10.02 21:24:56)
Beitrag: 4 von 43 (ID:7587792)
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