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Dann versuche ich es mal. Zunächst einmal beträgt die BBG in der GKV 75% der BBG in der RV. daran ändert sich (noch) nichts. Die BBG in der RV steigt jedes Jahr im gleichen Verhältnis wie die Löhne (wie das genau ermittelt wird, weiß ich auch nicht, sind halt jedes Jahr so 2-3%).

Bislang war die BBG in der GKV auch gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze, d.h. erst nach Überschreiten konnte man als Nicht-Selbstständiger in die PKV wechseln.

Dies soll sich ab dem nächsten Jahr für BERUFSANFÄNGER ändern, für die die Versicherungspflichtgrenze auf die Höhe der BBG in der RV angehoben werden soll. Dadurch müßten junge (und damit gute) Risiken länger in der GKV bleiben.
 
aus der Diskussion: Beitragsbemessungsgrenze in der PKV
Autor (Datum des Eintrages): noch-n-zocker  (15.10.02 17:09:47)
Beitrag: 9 von 43 (ID:7595586)
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