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longus

Das größte Problem ist, und das zeigt auch dieser Thread wieder, dass viele Leute einfach nicht mehr durchblicken und deshalb vielleicht Fehlentscheidungen treffen.

Zu Deinem "Problem": In der PKV wird jede Person separat versichert. Solltest Du also Frau und Kinder haben und Deine Frau nicht berufstätig sein, wird der Höchstbetrag der GKV mehrfach fällig.

Wenn sich der Gesetzgeber nicht bald was einfallen läßt, wie man die systematische Abzocke im Gesundheitswesen stoppen kann, dann fährt unser System vor die Wand.

Andrija, das die Höchstbeiträge in der ALV und in der GKV analog zur BBG in der RV steigen, ist eine Selbstverständlichkeit. Wird in den Medien aber bei der GKV gerne vergessen, weil ja das Image gewahrt bleiben muss, daß die böse PKV die Prämien immer stärker erhöht als die GKV.

Die BKK StjB hat per 1.10 die Beiträge erhöht, ohne den Kunden dies mitzuteilen. Sowas gibt`s auch nur in der GKV :mad:
 
aus der Diskussion: Beitragsbemessungsgrenze in der PKV
Autor (Datum des Eintrages): noch-n-zocker  (16.10.02 08:13:59)
Beitrag: 12 von 43 (ID:7600407)
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