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#noch-n-zocker
Das Sonderkündigungsrecht muß ich nicht in Anspruch nehmen - habe rechtzeitig vor der letzten Schmidtschen Gesetzesänderung zur BKK KM-direkt gewechselt. Gebe aber offen zu, dass dies nur wegen des Geldes geschehen ist. Leistungserbringung und Verhalten der Ärzte gg. BBK´lern ist nicht gerade berauschend!Insofern widerspreche ich auch Deiner These, dass kein normal denkender Mensch zur AOK uder den Ersatzkassen wechselt. Service und Kompetenz um Längen besser! Im Alter - wenn ich dann Leistungen brauche würde ich sofort die BKKén verlassen! Insofern stimmt auch Deine Aussage zum RSA nicht. Man bekommt keine bessere Mitgliederstruktur wenn die guten Risiken abwandern! Das wissen auch die BKK´n - wird natürlich in der Presse anders vertreten! Das Äquivalenzprinzip der PKV wird über Preis der Versicherungsleistung und Risikokollektiv bestimmt! Die GKV ist ein Kollektiv und nur der RSA schaftt soetwas wie Gerechtigkeit im Sinne des Solidarprinzips. Wenn man gegen den RSA ist, kann man nicht für die GKV an sich sein! Pfennigfuchser wie wir wechseln nur immer schneller zur günstigsten Kasse, weil RSA-Transfereffekte im Beitragssatz der jeweiligen Kasse mit einem entsprechenden Zeitverzug ihre Wirkung entfalten!
Gruß Andrija
 
aus der Diskussion: Beitragsbemessungsgrenze in der PKV
Autor (Datum des Eintrages): Andrija  (17.10.02 15:45:49)
Beitrag: 19 von 43 (ID:7616251)
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