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Nun wohl doch nicht...

Rentenbeiträge steigen, Kassenbeiträge stabil, 21.10.2002

Rentenbeiträge steigen, Kassenbeiträge stabil

Die Rentenbeiträge werden zum Jahreswechsel von 19,1 auf 19,3 Prozent angehoben. Die Beitragbemessungsgrenze für die Rentenversicherung soll von 4.500 auf 5.100 Euro angehoben werden. Nur bis zur Höhe dieses Einkommens sind Rentenbeiträge zu entrichten. Dies wird bei den Betroffenen zu Mehrzahlungen von bis zu 982 Euro (West), bzw. 819 Euro (Ost) führen, errechnete das ZDF-Magazin WISO. Die gleichen Mehrausgaben kommen noch einmal auf den Arbeitgeber zu.

Um das Rentensystem stabil zu halten, will die Koalition das Finanzpolster der Rentenversicherungen von 80 auf 60 Prozent seiner Monatsausgaben senken. Der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherer (VDR) Franz Ruland sagte WISO gegenüber, er halte diesen Schritt "letztlich für unverantwortlich". Ruland befürwortet stattdessen eine weitere Erhöhung der Beiträge.

Entgegen eines Berichtes der FAZ sollen die Höchstbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht steigen, schrieb am Freitag die Financial Times Deutschland. Die Zeitung berief sich auf Angaben des Gesundheitsministeriums.

Laut Gesetz ist die Grenze auf 75 % des West-Niveaus der Rente festgelegt. SPD und Grüne wollen diese gesetzliche Koppelung aufheben. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung wird dennoch "inflationsbedingt" von 3.375 Euro auf 3.450 Euro steigen.
 
aus der Diskussion: Beitragsbemessungsgrenze in der PKV
Autor (Datum des Eintrages): Andrija  (22.10.02 17:54:19)
Beitrag: 24 von 43 (ID:7656345)
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